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Elterninformation Nr.4
vom 28.10.2021
Schuljahr 2021/22
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
kurz nach den
Herbstferien möchte ich Sie mit dem 4.
Elternbrief über aktuelle Entscheidungen des Ministeriums bzgl. des weiteren Schulbetriebes informieren.
Die Landesregierung hat heute beschlossen, die Maskenpflicht am Sitzplatz für die Schüler*innen aller Schulformen mit
Beginn der zweiten Schulwoche nach den Herbstferien aufzuheben. Dies erscheine unter Würdigung aller Umstände - insbesondere der besonderen Gewichtung der entwicklungspsychologischen und pädagogischen Bedeutung eines „normalisierten" Schulbesuchs - zum jetzigen Zeitpunkt möglich.
Konkret bedeutet dies:
* Die Coronabetreuungsverordnung wird ab
2. November 2021 für Schüler*innen keine Pflicht zum Tragen
von Mund-Nase-Bedeckungen mehr vorsehen, solange die Schüler*innen in Klassen- oder Kursräumen auf festen
Sitzplätzen sitzen.
* Das Tragen von Masken auf freiwilliger Basis ist weiterhin zulässig.
* Befinden sich die Schüler*innen nicht an einem festen Sitzplatz, suchen
sie ihn auf oder verlassen sie ihn,besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske.
Davon abgesehen bleibt es bei den bereits bekannten
Ausnahmen von der Masken- pflicht im Schulgebäude, vgl. § 2 Absatz 1 Satz 2 Coronabetreuungsverordnung.
* Für die Gremien der Schulmitwirkung gelten die bisherigen Regelungen, die sich an der Coronaschutzverordnung orientieren, fort.
* Im Außenbereich der Schule besteht
auch weiterhin für alle Personen keine Maskenpflicht.
Ein solches
Vorgehen sei vertretbar, wenn die eingeübten und bewährten Schutzmaßnahmen wie Lüften und Einhalten
der Hygieneregeln auch weiterhin konsequent umgesetzt
werden. Dieser Reihe von - zum Teil sehr aufwändigen - Schutzmaßnahmen, vor allem aber auch dem umsichtigen Verhalten aller Verantwortlichen in unseren Schulen, sei zu verdanken, dass ein Verzicht auf die Maskenpflicht im Unterricht möglich ist.
Die Landesregierung unterstützt weiterhin die Impfung von Kindern und Jugendlichen
gemäß den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) ausdrücklich. Ihnen
und Ihren Kindern sollte die Bedeutung einer Impfung für den Selbst- und
Fremdschutz bekannt sein. Gleichzeitig stellt die Landesregierung aber klar, dass
die Teilnahme an der Impfung in jedem Fall eine freiwillige Entscheidung bleibt
- und auch von der Schulgemeinde als solche respektiert werden muss.
Unsere Hygiene- und Sicherheitsregeln haben
weiterhin Gültigkeit.
Schüler*innen, die grob fahrlässig und/oder wiederholt gegen unsere Hygiene- und Sicherheitsregeln verstoßen, werden von der Schulleitung nach Hause geschickt.
Ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie bzw.
Einrichtung vor allem, dass sie gesund durch den Herbst kommen.
Mit freundlichen Grüßen
J. Sager, Schulleiter
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